Die erfolgreiche und gesicherte Unternehmensnachfolge ist eine der großen Herausforderungen für die mittelständischen Unternehmen, für kleine Unternehmen und für Handwerksbetriebe. Ursachen werden in den veränderten Lebensentwürfen der nachfolgenden Generation und in Vorurteilen zu Gestaltungs-, Entwicklungs- und Verdienstmöglichkeiten in kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben gesehen. Die seit Jahren geringe Geburtenrate in Deutschland verschärft die Lage. Deshalb ist es wichtig, schon lange vor dem geplanten Ruhestand über die Umsetzung der Unternehmensnachfolge nachzudenken. Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen eine wertvolle Stütze sein, weil er weniger befangen ist, als Vermittler zwischen unterschiedlichen Interessengruppen fungieren kann. Die Steuerberatung Dautzenberg hat unterschiedliche Unternehmen rund um Baesweiler, Eschweiler, Hückelhoven, Erkelenz, Heinsberg und Würselen bei der erfolgreichen Unternehmensnachfolge begleitet.

Oft macht man sich zuerst darüber Gedanken, woher der Unternehmensnachfolger kommen soll. Will ein Familienmitglied die Nachfolge antreten oder muss der Nachfolger extern gesucht werden? Bei der externen Unternehmensnachfolge kann der Kandidat ein Mitarbeiter des Unternehmens sein, dann spricht man auch von einem Management-Buy-out oder der Kandidat wird außerhalb der Familie und des Unternehmens gesucht, dann wird auch von einem Management-Buy-in gesprochen. Ist der potentielle Unternehmensnachfolger gefunden, so muss man sich im Unternehmen kennenlernen und fehlende Kenntnisse zu Branche, Produkten, Dienstleistungen und Unternehmensführung müssen sich angeeignet werden.

Die Übergabe des Unternehmens sollte von langer Hand vorbereitet werden und kann schrittweise oder auf einmal vollzogen werden. Man kann auch zunächst zum Geschäftsführer bestellt werden und sich in die neuen Aufgaben einarbeiten. Der Eigentumsübertrag kann dann im nächsten Schritt erfolgen. Der Vorteil besteht darin, dass die Mitarbeiter besser mitgenommen werden können, denn jeder neue Geschäftsführer besitzt eine andere Mentalität und hat seine eigene Vorstellung der Mitarbeiterführung. Der bisherige Inhaber fungiert als Vermittler und ebnet dem zukünftigen Firmeninhaber den Weg, vermindert Reibungen zwischen den Mitarbeitern und der Chefetage.

Beide Seiten, bisheriger Firmeninhaber und der zukünftige Nachfolger, profitieren von einer Unternehmensanalyse und einer Unternehmensbewertung, denn so können sie Chancen und Risiken besser bewerten und haben eine solide Grundlage für die Vertragsverhandlungen und für die Einigung zum Kaufpreis.

Unternehmensnachfolge und Erbschaft

Innerhalb der Familie kommt auch die unentgeltliche Firmenübergabe in Betracht. Die hohen Freibeträge bei der Schenkungsteuer, die alle 10 Jahre neu in vollem Umfang ausgeschöpft werden können, erlauben eine hinsichtlich Steuern und Abgaben günstige Vermögensübertragung. Die Ausgestaltung des Testaments und der Schenkungsvereinbarung, die genauen Festlegungen zur Erbfolge und zum Erbteil erfordern ein enges Zusammenspiel zwischen der Familie und einem versierten Rechtsanwalt für Erbrecht sowie einem erfahrenen Steuerberater. So können die Wünsche der Familie bei der Vermögensübertragung optimal berücksichtigt werden – sinnvolle Regelungen zum Testament, Erbschaft und Schenkung bei minimaler Steuerbelastung.

Die Umsetzung der geplanten Unternehmensnachfolge kann mit einer Änderung der Rechtsform des Unternehmens und mit Änderungen der Gesellschaftsverträge einhergehen. Generell sind die vorhandenen Gesellschaftsverträge zu überprüfen und an die neue Gesellschafterstruktur anzupassen. Um Streit aus dem Weg zu gehen, sollten Vereinbarungen getroffen zur Haftung getroffen werden. Der Unternehmensnachfolger möchte nicht unbegrenzt für Rechtsgeschäfte haften, die noch sein Vorgänger abgeschlossen hat, während der Alteigentümer nicht mehr für Verträge und Verbindlichkeiten haften will, die sein Nachfolger eingeht.

Externe Unternehmensnachfolger einigen sich mit dem Firmeninhaber auf einen Kaufpreis, der meist durch Kredite aufgebracht wird, weil die vorhandenen Eigenmittel nicht ausreichen. Ein auf die Unternehmensnachfolge und Unternehmensübertragung zugeschnittener Businessplan, der auch fundierte Auskünfte zu den zukünftigen Erwartungen zur Umsatzentwicklung und zur Gewinnentwicklung gibt, Maßnahmen zur Umstrukturierung des Unternehmens und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit enthält, erleichtern die Verhandlungen für einen Kredit mit Banken und anderen Kapitalgebern. Gern prüft die Steuerberatung Dautzenberg die Möglichkeiten und die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Fördermitteln.

Unternehmertestament

Hand aufs Herz – welcher Unternehmer hat ein Unternehmertestament und damit für den Ernstfall vorgesorgt?
Wie geht es mit dem Unternehmen weiter, wenn Sie als Firmeninhaber infolge einer schweren Erkrankung längere Zeit ausfallen oder wenn Sie gar sterben? Wer in Ihrem Unternehmen kann auf das Bankkonto zugreifen und die Bankgeschäfte ausführen? Können andere Familienmitglieder oder leitende Angestellte im Notfall die Passwörter, Zugangscodes und weitere Berechtigungen erhalten, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten?

Sie ahnen schon, dass das Unternehmertestament weitreichender ist und sich nicht nur auf Testament und Erbrecht beschränkt. Es gibt nicht das „eine“ Unternehmertestament. Es besteht immer aus einer Vielzahl von Verträgen und Dokumenten, die im Notfall das Fortbestehen des Unternehmens regeln. Der Steuerberater berät Sie gern umfassend zu diesem wichtigen Thema und erarbeitet mit Ihnen ein Konzept für ein individuell auf Ihre aktuelle Situation zugeschnittenes Unternehmertestament. Haben Sie keine Scheu und sprechen Sie uns an!