Zu den Standardaufgaben eines Steuerberaters zählen die Erstellung der Steuererklärungen wie bspw. die Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung für Unternehmen oder die Einkommensteuererklärung – einschließlich der Erklärungen zu Vermietung und Verpachtung , zur Kapitalertragssteuer -, Erbschaftsteuererklärung, Schenkungsteuererklärung.
Das Steuerbüro Dautzenberg legt Wert auf eine umfassende und professionelle Steuerberatung sowohl für Unternehmen, Handwerker, Rentner, Arbeitnehmer und Freiberufler, weil jeder die Möglichkeit hat, seine Steuerlast zu senken.
Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung
Jeder Steuerzahler kann in seiner Steuererklärung Werbungskosten, Sonderausgaben und als außergewöhnliche Belastung zählende Ausgaben geltend machen, um seine Steuerlast zu minimieren oder erst gar keine Einkommensteuer zu zahlen.
Seit der Rentenform in 2005 sinkt jedes Jahr der Rentenfreibetrag für die Neurentner. Der Rentenfreibetrag gilt lebenslang. Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner nimmt zu. Auch wenn Sie nicht mehr im Arbeitsprozess stehen, so können sie umfangreiche Kosten wie Fahrtkosten zum Arzt, zur Physiotherapie und zur Apotheke, Reha-Kur, Zuzahlungen in der Physiotherapie und bei Medikamenten, Kontoführungsgebühren u.v.m. geltend machen. So lassen sich oft Steuerzahlungen trotz Steuerpflicht umgehen.
Angestellte und Arbeitnehmer können die Entfernungspauschale, Beiträge zur Zusatzkrankenversicherung, Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitskleidung, Fachbücher, Weiterbildungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Zweitwohnung, Arbeitszimmer u.a. gegenüber dem Finanzamt als Steuerminderung geltend machen. Unsere Steuerkanzlei achtet darauf, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden und kein Geld aus Unwissenheit verschenkt wird.
Steuerberatung und Immobilienkauf
Der Immobilienbesitz wird in Deutschland als ein Pfeiler der Altersvorsorge gesehen, weil man bei Wohneigentum keine Miete im Alter zahlen muss, weil der Wert der Immobilie aus statistischer Sicht regelmäßig an Wert gewinnt und weil man Immobilienvermögen gut beleihen kann. Dabei wird gern übersehen, dass der Immobilienmarkt seine eigenen Gesetze hat und auch er Schwankungen unterliegt. Gerade in Deutschland haben sich die Immobilienpreise in Ballungszentren und in ländlich geprägten Gebieten sehr unterschiedlich entwickelt. Seien Sie beim Immobilienkauf kritisch, wenn es um den Kaufpreis und die prognostizierte Wertsteigerung für die Immobilie geht!
Wenige Menschen können die Traumimmobilie auf einmal bezahlen. Der Traum vom Eigenheim wird meist kreditfinanziert und die Laufzeiten betragen nicht selten 20 Jahre oder mehr. Da können Zinsanpassungen beim Darlehen so manchen Immobilienbesitzer an den Rand des Ruins bringen.
Vertrauen Sie nicht allein der Bank oder dem Immobilienverkäufer, sondern lassen Sie die Aussicht gestellte Steuerersparnis und die Eigenheimfinanzierung durch eine neutrale Person wie den Steuerberater checken. Der Steuerberater prüft Ihre Immobilienfinanzierung, fragt Ihre persönlichen finanziellen Möglichkeiten und Reserven ab, berücksichtigt Ihr Einkommen und den Lebensstil und rechnet die tatsächlich zu erwartende Steuerersparnis für Ihren konkreten Fall aus. Lassen Sie sich nicht von Versprechungen allein blenden, sondern schauen Sie sich das Grundstück und die Immobilie vor Ort an. Überzeugen Sie sich mit Ihren eigenen Augen von der Toplage und dem Topzustand der Immobilie, so wie es im Prospekt angepriesen wird. Dann werden sicherlich Ihr Traum vom eigenen Heim und die Finanzierung der Immobilie nicht platzen.
Bei der Grunderwerbssteuer können Sie sparen, wenn das Grundstück getrennt vom Hausbau erworben wird. Das Bauunternehmen darf nicht zugleich Verkäufer der Immobilie sein. Es müssen für den Grundstückskauf und für die Bebauung getrennte Verträge vorliegen, die zu unterschiedlichen Zeiten geschlossen wurden. Das Finanzamt wird genau hinschauen und beim geringsten Verdacht die beiden Verträge als einheitlichen Vorgang betrachten und die Grunderwerbsteuer auf Basis des Gesamtpreises ermitteln. Planen Sie langfristig und ziehen Sie einen Steuerberater hinzu.
Für Unternehmen gibt es wesentlich mehr Möglichkeiten, mit Immobilienkauf Steuern zu sparen als für Privatpersonen. Über die steuerliche Absetzung von Darlehenszinsen, Renovierungskosten, Umbaumaßnahmen kann der Immobilienerwerb auch weitere steuerliche Vorteile bringen, wenn eine Betriebsaufspaltung in Betracht kommt. Ihr Steuerberater wird Ihnen die vielfältigen steuerlichen Vorteile des Immobilienkaufs durch das Unternehmen erläutern und diverse Berechnungen durchführen.
Gestaltende Steuerberatung – Rechtsformwahl
Die Personengesellschaft wird nach der persönlichen Leistungsfähigkeit der Inhaber besteuert und ist dem progressiven Einkommensteuertarif ausgesetzt. Die Kapitalgesellschaft zahlt in der Regel eine pauschale Körperschaftsteuer. Es gibt weitere Gründe, über die richtige Rechtsform des Unternehmens nachzudenken. Dazu zählen Publizitätspflichten, Wünsche im Testament (Erbrecht), Regelung der Unternehmensnachfolge, Kreditwürdigkeit, Gesellschafterstruktur, Haftungsrisiko, …
Es gibt keine ultimativ „richtige Unternehmensrechtsform“. Die Beratung für die geeignete Rechtsform orientiert sich immer an den individuellen Wünschen und an den aktuellen Herausforderungen für das Unternehmen. So muss der offensichtliche Widerspruch eines möglichst geringen Haftungsrisikos des Unternehmers mit einer ausreichenden Kreditwürdigkeit des Unternehmens in Einklang gebracht werden. Unter Umständen kann die optimale Rechtsform für Ihren Fall durch eine Umwandlung in eine GmbH & Co. KG oder mit der Betriebsaufspaltung erreicht werden. Der Steuerbelastungsvergleich für unterschiedliche Rechtsformen ist eine gute Entscheidungshilfe. Gern nimmt sich der Steuerberater für Sie Zeit und berät Sie umfassend zu dem schwierigen Thema „Unternehmensrechtsform“.
Steuerberatung und Erbschaft
Die Erbschaftsteuer und die Ausgestaltung des Testaments werden in den nächsten Jahren viele Menschen beschäftigen. Ein Großteil der Vermögensübertragungen im Rahmen einer Erbschaft machen Betriebsvermögen, Anteile an Unternehmen, Wertpapiere und Geld aus. Gerade bei inhabergeführten Unternehmen steckt viel Lebenskraft im Unternehmen, so dass man schon deshalb ein großes Interesse hat, das Vermögen steuergünstig an die nächste Generation zu übergeben. Neben der Fortführung des Unternehmens (Unternehmensnachfolge) geht es auch um die Gleichbehandlung der Familienmitglieder bei der Erbschaft. Um ein solides und ausgewogenes Testament zu erstellen, ist der Rat eines versierten Rechtsanwalts für Erbrecht zu empfehlen. Parallel sollte der Steuerberater prüfen, zu welchen steuerlichen Konsequenzen das angestrebte Testament führt. Es ist ein wahrer Balanceakt, alle Interessen – Familienfrieden, Unternehmensnachfolge und möglichst geringe oder gar keine Erbschaftsteuer zu zahlen – unter einen Hut zu bringen. Der Steuerberater berät Sie umfassend zu vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der vorweggenommenen Erbschaft und Schenkung. Neben den hohen Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer für nahe Familienmitglieder bietet sich zusätzlich die Nutzung der Freibeträge bei der Schenkungsteuer an. Das Gute – Aller 10 Jahre steht Ihnen der volle Freibetrag bei der Schenkungsteuer zur Verfügung. Bei langfristiger Planung der Vermögensübergabe lassen sich hohe Steuerzahlungen sehr gut vermeiden. Weitere Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast können die Einräumung von Nießbrauchsrechten, von Unterhaltszahlungen oder gemeinschaftlicher Besitz von Wertpapierdepots oder von Immobilienvermögen sein.
Unsere Mandanten rund um Baesweiler, Hückelhoven, Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und Würselen schätzen die professionelle Steuerberatung und den Zeitgewinn, weil das lästige Ausfüllen der Steuererklärung abgenommen wird. Wenn Sie neugierig auf uns und unsere Arbeit sind, so rufen Sie uns an oder schauen Sie gleich selbst in unserer Steuerkanzlei vorbei.
Unser Service zu Steuerberatung und Steuererklärung:
- Erstellung der Steuererklärung (Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung, Schenkungsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung)
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Beratung zur Wahl der optimalen Rechtsform
- Beratung zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- Beratung zur Unternehmensnachfolge
- Unterstützung bei der Betriebsprüfung
- Beratung beim Immobilienkauf, Immobilienfinanzierung
- Steuerbescheid prüfen
- Vertretung vor dem Finanzamt und vor den Finanzgericht